ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Kurse und Veranstaltungen
LANDESAKADEMIE FÜR DIE MUSIZIERENDE JUGEND IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Stand: September 2021
Sitz: Schloßbezirk 7, 88416 Ochsenhausen
Direktor: Prof. Dr. Klaus K. Weigele M.A.
Geschäftsführer: Torsten Kallfass
Anmeldung und Rücktritt
Die Anmeldung zu allen Seminarangeboten erfolgt über die Online-Anmeldefunktion der Internetseite www.landesakademie-ochsenhausen.de, per Email, Fax oder schriftlich mit dem Anmeldeformular des jeweiligen Kurses. Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landesakademie anerkannt. Ein Rechtsanspruch auf einen Seminarplatz besteht nicht. Die Kursanmeldung wird mit dem Erhalt der Kurseinladung (per Email oder Post) verbindlich. Bei Rücktritt wird eine Gebühr in Höhe von einem Drittel der jeweiligen Tagessätze (Erwachsene 16,50 €/Tag, Jugendliche 11 €/Tag; max. 3 Tagessätze) berechnet. Diese Stornogebühr wird fällig, wenn der/die Teilnehmer/-in nach Erhalt der Einladung zurücktritt. Eine Rückzahlung der Teilnahmegebühr bei Abbruch des Kurses kann nicht erfolgen.
Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl entscheidet die Dozentin / der Dozent oder das Datum des Eingangs der Anmeldung über die Teilnahme. Die Kursgebühren sind nach Erhalt der Einladung, spätestens jedoch eine Woche vor Kursbeginn zu begleichen.
Absage durch den Veranstalter
Die Landesmusikakademie Ochsenhausen behält es sich vor, bei zu geringer Nachfrage, Ausfall der Dozentin / des Dozenten oder höherer Gewalt einen Kurs abzusagen. Vorab entrichtete Beiträge werden in voller Höhe zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Ansprüche gegenüber der Landesakademie geltend gemacht werden.
Die Landesakademie behält sich Anpassungen bezüglich Inhalt und Ablauf der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen sowie der Mitwirkung von Referentinnen und Referenten, Gastdozentinnen und Gastdozenten vor.
Minderjährige Kursteilnehmer
Kinder und Jugendliche können mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten an dafür vorgesehenen Kursen teilnehmen. Entsprechende Einverständniserklärungen werden nach Anmeldung zum Kurs zugeschickt und sind Voraussetzung für die Teilnahme des Kindes / des Jugendlichen. Es gilt das Jugendschutzgesetz.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung nach Erhalt des Einladungsschreibens, spätestens jedoch eine Woche vor Kursbeginn an folgende Bankverbindung:
Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden Württemberg
IBAN: DE 40 6545 0070 0000 6060 33
SWIFT-BIC: SBCRDE66
Verwendungszweck: Name des Kursteilnehmers & Angabe der Kursnummer
Alle Gebühren sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Zimmer und Räumlichkeiten
Die Zimmervergabe und Zuteilung der Probenräumlichkeiten erfolgt durch die Akademieverwaltung. Der Zimmerbezug erfolgt am Anreisetag ab 13 Uhr. Unter der Woche müssen die Zimmer am Abreisetag grundsätzlich bis 9 Uhr geräumt werden.
Die Unterbringung von Erwachsenen erfolgt in der Regel im 2-Bett-Zimmer, die Unterbringung von Jugendlichen im Mehrbett- oder 2-Bett-Zimmer. Für Übernachtungen im Einzelzimmer wird ein Zuschlag in Höhe von 15 Euro / Nacht erhoben. Die Nutzung von Mehrbettzimmern als Einzelzimmer ist nur möglich, wenn es die Gesamtbelegung zulässt.
Verpflegung
Die Verpflegung umfasst täglich drei Mahlzeiten. In der Regel werden zwei Mittagsgerichte zur Auswahl angeboten, eines davon ist vegetarisch. Sofern medizinisch notwendig, kann eine vegane, laktosefreie und einfach glutenfreie Verpflegung angefordert werden - bitte melden Sie sich hierzu schon vor Ihrer Anreise. Weitere spezielle Ernährungswünsche können nicht berücksichtigt werden und in solchen Fällen muss der Teilnehmer/in seine Verpflegung selber mitbringen. Ggf. können diese Nahrungsmittel in der Akademie kühl gelagert werden. Bitte sprechen Sie dies vor Ihrer Anreise mit der Akademie ab.
Eine Gutschrift für nicht eingenommene Mahlzeiten kann nur erfolgen, wenn dies mindestens zwei Tage im Voraus der Akademieverwaltung angezeigt wird.
Datenschutz
Die Verwaltung der Kurse wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die von der Landesmusikakademie Ochsenhausen erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Bei Ihrer Online-Anmeldung geben Sie an, ob Ihre Adresse für Informationszwecke und zur Weitergabe an die Kursteilnehmer zur Bildung von Fahrgemeinschaften von uns genutzt werden darf. Die Landesakademie verwendet und verarbeitet Ihre Daten im Rahmen der Kursanmeldung und der Vertragserfüllung.
Haftung
Die Landesakademie übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Handeln seitens der Landesakademie vor. Dies gilt insbesondere auch für Garderobe, Wertgegenstände und Instrumente. Mit Betreten des Geländes der Landesakademie wird die Hausordnung der Landesakademie durch den/die Teilnehmer/in bzw. den Gast akzeptiert.
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer bzw. Gäste. Ein Abholdienst seitens der Landesakademie kann nicht geleistet werden. Pläne und Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie auf der Homepage der Landesakademie.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Konzerte
LANDESAKADEMIE FÜR DIE MUSIZIERENDE JUGEND IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Stand: September 2021
Sitz: Schloßbezirk 7, 88416 Ochsenhausen
Direktor: Prof. Dr. Klaus K. Weigele M.A.
Geschäftsführer: Torsten Kallfass
KONZERTE
Die Landesakademie veranstaltet jährlich über 70 Konzerte. Der Besuch dieser Konzerte in den Räumlichkeiten der Landesakademie ist in der Regel kostenlos - über Spenden freuen wir uns sehr. Bei besonderen Konzerten, Großveranstaltungen bzw. Konzerten im Rahmen des Musiksommers Ochsenhausen bietet die Landesakademie Platzreservierungen an. Die Zuteilung erfolgt durch die Akademieverwaltung, ein Anspruch auf einen bestimmten Platz kann nicht abgeleitet werden. Die Reservierung wird zehn Minuten vor Beginn des Konzerts aufgehoben.
Datenschutz
Die Reservierung der Konzerte wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die von der Landesmusikakademie Ochsenhausen erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz.
Haftung
Die Landesakademie übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Handeln seitens der Landesakademie vor. Dies gilt insbesondere auch für Garderobe, Wertgegenstände und Instrumente. Mit Betreten des Geländes der Landesakademie wird die Hausordnung der Landesakademie durch den/die Teilnehmer/in bzw. den Gast akzeptiert.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Gruppenbelegungen
LANDESAKADEMIE FÜR DIE MUSIZIERENDE JUGEND IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Stand: September 2021
Sitz: Schloßbezirk 7, 88416 Ochsenhausen
Direktor: Prof. Dr. Klaus K. Weigele M.A.
Geschäftsführer: Torsten Kallfass
Vertrag und Rücktritt
Gruppenaufenthalte in der Landesakademie kommen durch beidseitig unterzeichneten Belegungsvertrag zustande. Es gilt jeweils die aktuelle vom Vorstand erlassene Gebührenordnung. Bei Rücktritt später als zwei Monate vor Beginn des vereinbarten Aufenthalts sind 50% der Summe der durch Belegungsvertrag vereinbarten Gebühren (Mindestpersonenzahl x Anzahl der Tage x Tagessatz) zu bezahlen. Bei Unterschreitung der Mindestbelegung (Mindestpersonenzahl) wird für jeden unter der Mindestbelegung liegenden Teilnehmer ein Drittel des Tagessatzes pro Tag in Rechnung gestellt. Bei reiner Nutzung der fachlichen Möglichkeiten ohne Übernachtung im Haus wird ebenfalls ein Drittel des Tagessatz pro Tag und Teilnehmer verrechnet.
Für die Übernachtung im Haus werden grundsätzlich die von Stiftungsvorstand in der Gebührenordnung erlassenen Tagessätze berechnet. Dabei wird zwischen Erwachsenen und Jugendlichen (Schüler und Studenten ohne eigenes Einkommen) unterschieden.
Urheberrechte
Wiedergaben urheberrechtlich geschützter Werke werden entsprechend der aktuellen Gesetzeslage vom Veranstalter selbst bei der GEMA gemeldet. Die Landesakademie wird vom Veranstalter von jeder GEMA-Verpflichtung freigestellt.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt wenn nichts anderes vereinbart ist durch Überweisung nach Erhalt der Rechnung an folgende Bankverbindung:
Landesakademie für die musizierende Jugend in Baden Württemberg
IBAN: DE 40 6545 0070 0000 6060 33
SWIFT-BIC: SBCRDE66
Verwendungszweck: Bezeichnung der Gruppe mit Angabe der Rechnungsnummer
Alle Gebühren sind vom Auftraggeber zu übernehmen.
Zimmer und Räumlichkeiten
Die Zimmervergabe ist Sache der Akademieverwaltung bzw. Ihrer Beauftragten (z.B. der Gruppenleiter). Der Zimmerbezug erfolgt am Anreisetag ab 13 Uhr. Unter der Woche müssen die Zimmer am Abreisetag grundsätzlich bis 9 Uhr geräumt werden.
Die Probenräume werden ebenfalls durch die Akademieverwaltung nach Gruppengröße und Probenbedarf zugeteilt. Ein Anspruch auf bestimmte Räumlichkeiten besteht nicht.
Am An- und Abreisetag Mittwoch gilt folgende Regelung für die Probenräume: Die Gruppen, die von Montag bis Mittwoch im Haus sind können die Probenräume bis zum Mittagessen um 12 Uhr nutzen (allerdings nicht länger), mittwochs anreisende Gruppen stehen die Räume und Zimmer erst nach dem Mittagessen ab 13 Uhr zur Verfügung.
Die Unterbringung erfolgt in Mehrbett- oder 2-Bettzimmern. Für Übernachtungen im Einzelzimmer wird ein Zuschlag in Höhe von 15 Euro / Nacht erhoben. Die Nutzung von Mehrbettzimmern als Einzelzimmer ist nur möglich, wenn es die Gesamtbelegung zulässt.
Die Einzelzimmervergabe für begleitende Dozenten ist abhängig von der Gruppengröße und wie folgt geregelt:
- bis 50 Teilnehmer 2 Einzelzimmer für Dozenten*
- 50 – 70 Teilnehmer 3 Einzelzimmer für Dozenten*
- 70 – 100 Teilnehmer 4 Einzelzimmer für Dozenten*
- 100 – 160 Teilnehmer 6 Einzelzimmer für Dozenten*
* jeweils ohne Einzelzimmerzuschlag
Haftung
Der/Die verantwortliche Gruppenleiter/in übt die Aufsicht (insbesondere bei Minderjährigen) aus und muss dafür sorgen, dass die Hausordnung eingehalten wird. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die ihm während der Vertragsdauer überlassenen Räumlichkeiten und das Inventar im selben Zustand wie übernommen zurückzugeben. Entstandene Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden (Schaden und Verursacher).
Die Landesakademie übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges Handeln seitens der Landesakademie vor. Dies gilt insbesondere auch für Garderobe, Wertgegenstände und Instrumente. Mit Betreten des Geländes der Landesakademie wird die Hausordnung der Landesakademie durch den Gruppenleiter/in, den/die Teilnehmer/in bzw. den Gast akzeptiert.
Verpflegung
Die Verpflegung umfasst täglich drei Mahlzeiten. In der Regel werden zwei Mittagsgerichte zur Auswahl angeboten, eines davon ist vegetarisch. Sofern medizinisch notwendig, kann eine vegane, laktosefreie und einfach glutenfreie Verpflegung angefordert werden - bitte melden Sie sich hierzu schon vor Ihrer Anreise. Weitere spezielle Ernährungswünsche können nicht berücksichtigt werden und in solchen Fällen muss der Teilnehmer/in seine Verpflegung selber mitbringen. Ggf. können diese Nahrungsmittel in der Akademie kühl gelagert werden. Bitte sprechen Sie dies vor Ihrer Anreise mit der Akademie ab.
Eine Gutschrift für nicht eingenommene Mahlzeiten kann nur erfolgen, wenn dies mindestens zwei Tage im Voraus der Akademieverwaltung angezeigt wird.
Datenschutz
Die Verwaltung der Gruppenbelegungen wird über elektronische Datenverarbeitung abgewickelt. Die von der Landesmusikakademie Ochsenhausen erfassten Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Landesakademie verwendet und verarbeitet Ihre Daten im Rahmen der Kursanmeldung und zur Vertragserfüllung.
An- und Abreise
Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Teilnehmer bzw. Gäste. Ein Abholdienst seitens der Landesakademie kann nicht geleistet werden. Pläne und Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln finden Sie auf der Homepage der Landesakademie.